Privatpraxis

Privatpraxis

Unsere Ärzte, Dr. Roland Gerlach und PD Dr. Frank Reinhardt, sind rein privatärztlich tätig. Das bedeutet, dass kein Vertrag mit Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen, also keine Kassenzulassung beantragt wurde.

Aus diesem Grund erfolgt die Rechnungstellung aller Leistungen der Privatpraxis für Neurologie, Innere Medizin, Prävention direkt an den Patienten.

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Was bedeutet das für Sie als Privatversicherte/r?

Wir rechnen unsere ärztlichen Leistungen nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen ab. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten. Dazu erhalten Sie auf Wunsch eine Aufstellung über die Inhalte der ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührensätzen.

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Was bedeutet das für Sie als gesetzlich Versicherte/r?

Gesetzlich Versicherte erhalten ärztliche Leistungen im Erkrankungsfall von Ärzten mit Kassenzulassung. Hier erfolgt die Abrechnung nach einem sog. Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben dennoch genauso die Möglichkeit, Gesundheitsleistungen, Beratungen oder Behandlungen bei privatärztlich tätigen Ärzten in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere ärztlichen Leistungen nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen ab.

Sie erhalten dazu eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, die Sie entweder als Selbstzahler übernehmen oder Sie reichen dies nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer gesetzlichen Kasse zur Erstattung ein.

Wir beraten Sie in jedem Fall im Vorfeld stets über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten. Auf Wunsch erhalten Sie eine Aufstellung über die Inhalte der ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührensätzen.